
Informationen zur Fortbildungspflicht:
• Die DOSB-Lizenz übernimmt die Funktion der BLSV-Lizenz als offizielle Grundlage für den Übungsleiterzuschuss für Vereine ein und ist im Rahmen der
Vereinspauschale des Freistaats Bayern nach den Bayerischen Sportförderrichtlinien förderfähig.
Durch die Umstellung von BLSV- zu DOSB-Lizenz fallen nun auch bayerische Lizenzinhaber unter die DSV Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Fortbildungspflicht.
• Begleitend zur DOSB-Lizenz muss eine Lizenzinhabererklärung durch den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden, um die Vereinspauschale zu beantragen.
Wichtig: Auch wenn die DOSB-Lizenz noch gültig ist, wird die Fortbildungspflicht nach Ablauf der DSV-Card berechnet. Das ist auch dann so, wenn keine DSV-Card beantragt wurde.
Somit gilt:
Alle 2 Jahre eine 2-tägige Fortbildung zur regulären Lizenzverlängerung
Weitere Informationen sind in dieser Präsentation abrufbar.
Saison 2022/23
Das neue Lehrgangsprogramm für die kommende Saison ist nun ONLINE. Dieses findet ihr unter dem Reiter „Lehrgangsprogramm“.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird in den nächten Tagen freigeschaltet. Bei Fragen zu den Lehrgängen, wendet euch bitte an den angegebenen Ansprechpartner.
Wir freuen uns schon, euch bald wieder im Schnee begrüßen zu dürfen.
Socialmedia