Lehrwesen
tEILNAHMEBEDINGUNGEN
Skigau Werdenfels
Anmeldung
Die Anmeldung zu BSV-Lehrgängen wird verbindlich, sobald sie online vor Anmeldeschluss getätigt wurde. Mit Abschluss der Anmeldung und gleichzeitiger Zustimmung der Teilnahmebedingungen wird der Betrag der Lehrgangsgebühr zur Zahlung fällig. Die Annahme der Anmeldung durch den BSV erfolgt durch die Aufnahme in die Teilnehmerliste. Ist die Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich (z.B. aufgrund fehlender Vereinszugehörigkeit), wird der Teilnehmer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BSV informiert.
Anmeldetermine
Die Anmeldetermine sind verbindlich einzuhalten. Nachmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich und werden nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Lehrgangsteilnahme besteht nicht automatisch durch die vollständig eingegangene Anmeldung beim BSV.
Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren werden nach Meldeschluss lehrgangsweise per Lastschrift abgebucht.
Rücktritt
Der Teilnehmer ist berechtigt jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs (Email) der Rücktrittserklärung.
Erstattung: Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren vollständig erstattet. Bei späterem Rücktritt greift folgende Regelung:
Rücktritt | bis 22 Tage vor Beginn | 10% der Lehrgangsgebühr |
Rücktritt | 21 Tage bis 7 Tage vor Beginn | 30% der Lehrgangsgebühr |
Rücktritt | 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn | 50% der Lehrgangsgebühr |
Rücktritt | 2 Tage vor Beginn | 80% der Lehrgangsgebühr |
Hotel: Zusätzlich fallen bei Übernachtungen die jeweiligen Stornogebühren des Hotels an. Diese werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Hier verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lehrgangshotels.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung von DSV aktiv. Einmal abschließen – ein ganzes Jahr versichert. Egal wie oft, egal wohin Sie verreisen (ausgeschlossen sind Geschäftsreisen und berufliche Fortbildungen.
Nähere Informationen unter: www.ski-online.de oder telefonisch unter +49(0)89 85790-100.
Liftkarten
Die Liftkarten werden in der Regel vor Ort bar bezahlt. Liftkarten sind nicht übertragbar und werden ausschließlich an die Person ausgegeben, für die sie bestellt wurde. Beim Vermerk auf der Anmeldung, dass die Liftkarte über BSV bezogen wird, verpflichtet sich der Teilnehmer diese abzunehmen. Die Berechtigung zu einer vergünstigten Liftkarte erfolgt nur mit einer gültigen IVSI oder ISIA-Marke/Ausweis. Ist dieser Ausweis nicht vorzeigbar bzw. ungültig, muss die Differenzgebühr vor Ort entsprechend in bar entrichtet werden.
Datensicherheit und Datenschutz
Der Bayerische Skiverband e.V., als verantwortliche Stelle, erhebt, speichert, übermittelt und verändert zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes, speziell zur Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Lehrgangsmaßnahmen. In der Saison 2021/2022 umfassen die erhobenen, personenbezogenen Daten auch sehr sensible Bereiche wie die Nachweise einer Impfung, einer Testung oder einer Genesung in Zusammenhang mit Covid-19.
Eine Datenübermittlung an Dritte soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Anordnung und/oder aufgrund einer gesetzlichen Normierung wegen der Covid-19 Pandemie erfolgen muss, außerhalb der Verbände und des BLSV, DOSB und DSV, findet nicht statt.
Nach dem Abschluss einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit ihre Speicherung nicht entsprechend organisatorischen oder sonstigen gesetzlichen Gründen vorgeschrieben ist.
Weiteres regelt die Datenschutzerklärung des Bayerischen Skiverbandes, welche unter
www.bsv-ski.de/datenschutz einsehbar ist.
Haftungsausschluss
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des BSV und seiner regionalen Skiverbände teil. Der BSV und seine regionalen Skiverbände haften nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lehrgangsmaßnahme bzw. deren Durchführung stehen, soweit sie nicht vom BSV, dem regionalen Skiverband oder seinen Leistungserbringern (Ausbilderinnen & Ausbilder) verschuldet sind. Weiterhin haften der BSV und seine regionalen Skiverbände nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgangsmaßnahme. Eine weitergehende Haftung des BSV oder des regionalen Skiverbandes findet nicht statt. Für den Versicherungsschutz sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.
Quelle: https://www.bsv-ski.de/teilnahmebedingungen/(16.11.2022)