Lehrwesen

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Skigau Werdenfels

Anmeldung

Liebe Teilnehmerrinnen, liebe Teilnehmer,

 leider hat sich immer noch ein Fehler in unser Anmeldesystem eingeschlichen, welcher noch nicht behoben wurde. Aus diesem Grund Bitten wir euch das nachstehende PDF-Dokument zu verwenden und euch mit diesem auf unsere Lehrgänge anzumelden. 

Wir bitte aufrichtig um Entschuldigung für diese Unannehmlichkeiten.
Sobald die normale Anmeldung funktioniert, werden wir euch über diesen Weg informieren.

https://skigau-werdenfels.de/wp-content/uploads/2023/12/Anmeldung-zur-Teilnahme-einr-Fort-Ausbildung-beim-Skigau-Werdenfels_.pdf

Saison 2023/24

Das neue Lehrgangsprogramm für die kommende Saison ist ab sofort online. Dieses findet ihr unter dem Reiter „Lehrgangsprogramm“.

Die Anmeldung zu allen Lehrgängen ist jetzt schon möglich. Bei Fragen zu den Lehrgängen, wendet euch bitte an den angegebenen Ansprechpartner.

In dieser Saison bieten wir erstmals, nach langer Zeit, wieder eine Fortbildung mit Übernachtung im Pitztal an. Wir freuen uns schon sehr auf ein Wochenende fernab der heimischen Berge mir euch.

Seit ein paar Jahren bieten wir auch Fortbildungen exklusiv für Vereine an. Bei Interesse setzt euch bitte zur Termin Findung mit Martin D. als Ansprechpartner in Verbindung.

Wir freuen uns schon, euch bald wieder im Schnee begrüßen zu dürfen.

Informationen zur Fortbildungspflicht:

• Die DOSB-Lizenz übernimmt die Funktion der BLSV-Lizenz als offizielle Grundlage für den Übungsleiterzuschuss für Vereine ein und ist im Rahmen der
Vereinspauschale des Freistaats Bayern nach den Bayerischen Sportförderrichtlinien förderfähig.
  Durch die Umstellung von BLSV- zu DOSB-Lizenz fallen nun auch bayerische Lizenzinhaber unter die DSV Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Fortbildungspflicht.

• Begleitend zur DOSB-Lizenz muss eine Lizenzinhabererklärung durch den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden, um die Vereinspauschale zu beantragen.

Wichtig: Auch wenn die DOSB-Lizenz noch gültig ist, wird die Fortbildungspflicht nach Ablauf der DSV-Card berechnet. Das ist auch dann so, wenn keine DSV-Card beantragt wurde.

Somit gilt:

Alle 2 Jahre eine 2-tägige Fortbildung zur regulären Lizenzverlängerung

Weitere Informationen sind in dieser Präsentation abrufbar.

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